Endlich wieder arbeiten – und das als Erwerbsminderungsrentner7 Minuten

Endlich wieder arbeiten – und das als Erwerbsminderungsrentner7 Minuten

Lange Zeit fühlte man sich aussortiert. Aber nun herrscht Fachkräftemangel. Vielleicht hat man jetzt wieder eine Chance?

Die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) als letzte Möglichkeit?

Man musste in Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) gehen, weil es keine Jobs gab und man wegen langjähriger Arbeitslosigkeit Depressionen bekam. Nun geht es einem wieder besser, und man träumt davon, wieder arbeiten gehen zu können. Schließlich war die Rente nicht unbedingt das erstrebenswerte Ziel.

Aber darf man überhaupt wieder arbeiten gehen? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

1. Die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente)

1.1. Die volle Erwerbsminderungsrente (EU-Rente)

KäferSeit dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bei voller Erwerbsminderungsrente (EU-Rente). Die neue Grenze beträgt 17.823,75 Euro.

Bei Überschreitung des festgestellten Leistungsvermögens ist der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen gefährdet. Das heißt, bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Arbeitszeit von weniger als drei Stunden täglich und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden täglich einzuhalten.

1.2. Die teilweise Erwerbsminderungsrente (EU-Rente)

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) beträgt die neue Hinzuverdienstgrenze 35.646,49 Euro. Dabei darf das Leistungsvermögen von täglich sechs Stunden nicht überschritten werden.

1.3. Die Zuschläge bei der Erwerbsminderungsrente (EU-Rente)

Die Bundesregierung hat nach jahrelanger Forderung des Sozialverbands vdk Deutschland ein Gesetz zur Verbesserung der Bestandserwerbsminderungsrenten beschlossen. Ab 1. Juli 2024 gibt es für drei Millionen Rentnerinnen und -rentner einen Zuschlag zur Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten.

Der Sozialverband vdk Deutschland kritisiert trotzdem die Höhe der Zuschüsse. Sie seien viel zu niedrig. Gefordert werden weiterhin 15 beziehungsweise 9 Prozent, damit die Erwerbsminderungsrentner (EU-Rente) bei der Zurechnungszeit 1:1 gleichgestellt werden.

2. Und wenn ich wieder arbeiten gehen möchte?

2.1. Arbeiten auf Probe

Gesetzliche Grundlage

„Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.“

§ 43 Absatz 7 des sechsten Sozialgesetzbuchs

Seit Anfang 2024 können Erwerbsminderungsrentner zur Probe arbeiten oder eine bereits ausgeübte Tätigkeit ohne Nachteil für die Rente ausweiten. Damit sollen die Chancen für eine erfolgreiche Rückkehr in den Beruf verbessert werden. Der Rentenversicherungsträger muss vorher über den zeitlichen Umfang, die Art der Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst informiert werden.

KäferMit der Arbeit auf Probe können Betroffene frühzeitig testen, wie fit sie sind und was im Beruf noch möglich ist. Ist der Arbeitsversuch erfolgreich und wird die Erwerbstätigkeit auf Dauer ausgeübt, prüft die Rentenversicherung, ob die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) weiterhin zu zahlen ist oder diese wegfallen kann.

Grundsätzlich ist das Arbeiten auf Probe bis zu sechs Monaten erlaubt. Im Einzelfall sind auch acht Monate möglich, das muss mit der Deutschen Rentenversicherung abgeklärt werden. Generell kann ein Erwerbsminderungsrentner mehrere Male in Arbeitsverhältnissen seine Erwerbsfähigkeit testen. Jede Arbeitsaufnahme zählt dabei als Arbeitserprobung.

2.2. Das Arbeitseinkommen und die Rente

Mehr Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente

hält die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite bereit. Interessierten steht zudem das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 Uhr und 19.30 Uhr sowie freitags zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr unter 0800 10 00 48 00 zur Verfügung.

Quelle: Ihre Vorsorge

Die Erwerbsminderungsrentner können eine ganz normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sei es befristet oder kurzzeitig, aufnehmen. Diese Form der geringfügigen Beschäftigung ist steuerpflichtig.

KäferDas Arbeitseinkommen wird weiterhin auf die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei teilweiser Erwerbsminderung rund 37.117 Euro und bei voller Erwerbsminderung 18.558 Euro jährlich. Über die Hinzuverdienstgrenze hinausgehendes Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Darüber hinaus macht die Rentenversicherung noch eine Art „Günstiger-Rechnung“ auf. Dabei wird geprüft, ob der Betreffende in der Zeit der Probearbeit besser gestellt würde, wenn er statt der vollen nur die halbe Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) mit den günstigeren Hinzuverdienstregeln erhalten würde.

2.3. Erfolgreiche Probezeit

Die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) fällt erst weg, wenn die Probezeit erfolgreich war. Die während des Arbeitsversuchs erhaltenen Rentenzahlungen sind nicht mehr zurückzuzahlen.

2.4. Gescheiterte Probezeit

In diesem Fall läuft die bisherige Erwerbsminderungsrente (EU-Rente)  weg. Dafür braucht kein neuer Antrag gestellt werden, da der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) weiterhin besteht.

3. Erwerbstätig trotz EU-Rente

Der Analyse von Zink und Brussig zufolge spielte Erwerbsarbeit für drei Viertel der Betroffenen in den sechseinhalb Jahren nach Renteneintritt keine Rolle:

  • 12,6 Prozent sind in Altersrente gegangen
  • 14,7 Prozent sind verstorben
  • 49 Prozent sind nicht versicherungspflichtig erwerbstätig
  • 23,7 Prozent teilweise erwerbstätig
  • 4,5 Prozent durchgängig erwerbstätig
  • 4,7 Prozent mit abgebrochener Beschäftigung
  • 8,5 Prozent sind in Erwerbstätigkeit zurückgekehrt, davon 3,5 Prozent für mindestens zwölf Monate
  • 6 Prozent in Minijobs beschäftigt

Quelle: Lina Zink, Martin Brussig: Erwerbsminderungsrente und Erwerbstätigkeit, Altersübergangs-Report 01/2022, April 2022

Weitere Artikel zum Thema im Internet:
→ Erwerbsminderungsrente erhöhen, ungerechte Abschläge abschaffen: Sozialverband vdk Deutschland 2025
→ Arbeiten trotz Ruhestand: Malteser Magazin 2025
→ Fachkräftemangel belastet laut Studie wichtige Branchen: Tagesschau Beitrag vom 16.11.2024
→ Ein Job im Alter – Das gilt für Rentner beim Arbeiten: Brisant.de Artikel vom 20.10.2023
→ Um Fachkräftemangel zu reduzieren, sollen die Deutschen mehr verdienen: Focus Artikel vom 05.07.2023
→ Fachkräftemangel – 70 Prozent der Unternehmen beschäftigen laut Umfrage Rentner:
Spiegel-Artikel vom 30.06.2023
→ Fachkräftemangel – Spahn will Rente mit 63 abschaffen: Tagesschau vom 28.05.2023
→ Rente und Arbeiten zur gleichen Zeit?: verdi Artikel vom 25.05.2023
→ Abeitnehmer im Rentenalter – Die Lösung für den Fachkräftemangel?: Tagesschau vom 15.05.2023
→ Gefragte Berufe – in diesen Jobs herrscht 2026 der größte Fachkräftemangel: Stern Artikel vom 30.01.2023
→ Rückkehr in Arbeit braucht mehr Unterstützung: Hans Böckler Stiftung Beitrag vom 08/2022

→ Arbeitsmarkt – Personaler finden Bewerber ab 60 Jahren zu alt: Elektroniknet Artikel vom 01.09.2022
→ In den nächsten zehn Jahren gehen sieben Millionen Beschäftigte in Rente: Nachrichten Informationsdienst Wissenschaft Artikel vom 17.03.2022

 

Author Profile

Marion Klüter
Marion Klüter ist Multimedia-Fachfrau und Bloggerin. Sie unterhält zwei Blogs mit unterschiedlichen Schwerpunkten, da sich beide Themen nicht miteinander vereinen ließen, denn Wut und Kreativität passen schlecht zueinander. Seit einiger Zeit sind ihr Verlobter und sie stolze Besitzer eines Riesenschnauzers. Trotz vieler Rückschläge in ihrem Leben hat sie den Humor nicht verloren und lacht weiterhin gerne, auch über sich selbst.

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