Das Bürgergeld wird angepasst – 20246 Minuten

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen.
Das Bürgergeld hat sich etabliert
Am 1. Januar 2023 wurde das in SGB II § 65 Abs. 9 genannte Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) in Bürgergeld umbenannt. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. Die zweite Hälfte der Neuerungen tritt mit Juli 2023 in Kraft. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird dann zu einem Kooperationsplan.
Laut der Bundesagentur für Arbeit leben derzeit knapp 3,7 Millionen Menschen von Hartz-4, beziehungsweise nun von dem Bürgergeld.
1. Die Änderungen
1.1. Die Regelsätze 2024
Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.
Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung für das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.
Ab 1. Januar 2024 gelten neue Regelsätze.
- Alleinstehende 563 + 61 Euro
- Volljährige Partner 506 + 55 Euro
- Volljährige in Einrichtungen 451 + 49 Euro
- Jugendliche von 14-17 Jahre 471 + 51 Euro
- Kinder von 6-13 Jahre 390 + 42 Euro
- Kinder von 0-5 Jahre 357 + 39 Euro
Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
1.2. Neue Freibeträge als Anreiz
Seit 1. Juli 2023 darf man bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro durch Beschäftigung mehr behalten. Dabei handelt es sich um 30 Prozent.
Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.


2. Wichtiger Punkt – die Sanktionen
Ursprünglich war ein Verzicht auf frühe harte Sanktionen geplant. Sozusagen eine Vertrauenszeit. Der Bürgergeldbezieher sollte nicht mit Leistungskürzungen in den ersten sechs Monaten nach Abschluss eines Kooperationsplans rechnen müssen.
Nur Terminverstöße sollten sanktioniert werden.
2.1. Die Sanktionen bleiben möglich
Von den knapp 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehern im Juni 2024 sind fast 2,9 Millionen deutsche Staatsbürger, umgerechnet also etwas mehr als die Hälfte – 52,7 Prozent. Dabei ist ein Anstieg der Bürgergeld-Empfangenden von 0,7 Prozent zum Vorjahr zu beobachten.
Die restlichen 47,3 Prozent sind keine deutschen Staatsbürger.
Quelle: Südkurier
Jetzt werden die Sanktionen doch ab dem ersten Tag möglich bleiben. Geplant sind Leistungskürzungen von zehn bis 30 Prozent.
Die Angebote zur Kooperation sollen gestärkt werden. Zukünftig sollen eher Bildungsabschlüsse nachgeholt werden, anstatt in Aushilfsjobs vermittelt zu werden. Bundesminister Hubertus Heil (SPD) sagte bei der Vorstellung des Entwurfs, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten.
3. Das Schonvermögen
3.1. Das Schonvermögen ändert sich
Ursprünglich war ein Schonvermögen von 60.000 Euro geplant. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sollten es 30.000 Euro sein. Geblieben ist es bei 40.000 Euro für den Antragsteller und 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im ersten Jahr.
Ab dem zweiten Jahr sind es 15.000 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Im Falle, dass ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr Vermögen hat und das andere weniger, werden die Anteile aufgeteilt.
Nicht angerechnet werden selbst genutzte Eigenheime oder Eigentumswohnungen. Angemessen ist eine Eigentumswohnung bis zu 130m² oder ein Eigenheim bis zu 140m².
3.2. Die Karenzzeit
Die sogenannte Karenzzeit beim Schonvermögen wie auch der Prüfung der Angemessenheit der Wohnung soll nun nur noch zwölf statt 24 Monate betragen.
4. Die Bagatellgrenze
4.1. Die Bagatellgrenze wird endlich eingeführt
Bei Hartz-4 kam es auf den Cent an. Im Falle einer Überzahlung ging das Jobcenter rigoros vor, egal um welche Summe es sich handelte. Das soll jetzt vorbei sein.
2019 machte der Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker (CDU) bekannt, dass 60 Millionen Euro ausgegeben werden, um 18 Millionen Euro zurück zu bekommen. 2020 wurden diese Zahlen per Hochrechnung bestätigt.
Matthias Schäffer von der Bundesagentur für Arbeit schätzte, dass bei einer Bagatellrenze von 25 Euro sich je Fall 60 bis 70 Euro einsparen ließen. Das nahm die FDP zur Grundlage, um eine Bagatellgrenze einzuführen.
Nun greift mit dem Bürgergeld die Bagatellgrenze von 50 Euro. Bei Rückforderungen unter 50 Euro für die Bedarfsgemeinschaft entfällt die Rückzahlung. Auch eine Aufsummierung von mehreren Beträgen findet nicht statt.
Der Gesetzgeber rechnet mit 1,1 Millionen Fällen jährlich. Durch Verzicht auf das Geld, verlieren Bund und Länder etwa 15 Millionen Euro pro Jahr, aber gespart werden 23 Millionen Euro. Dabei wird von 34 Minuten Arbeitszeit je Fall und einem Stundensatz von 36,80 Euro ausgegangen.
5. Der Online-Antrag
5.1. Online-Konto
Ein neues Angebot ist der Online-Service des Jobcenters. Mit einem Benutzerkonto kann man sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen. Man kann auch Unterlagen einreichen, Veränderungen mitteilen und Anträge stellen.
5.2. Die Registrierung
5.3. Der Personalausweis mit Online-Funktion
Der neue Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch kann er auch online verwendet werden. Mit dem Online-Ausweis werden Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten sicher im Internet erledigt. Die Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt geschützt.
Die Vorteile:
- Welche Behörde oder welches Unternehmen erhält die Daten und hat die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten. Welche Daten aus dem Online-Ausweis werden übermittelt.
- Die Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn die selbstgewählte PIN eingeben wird.
- Die Ausweisdaten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
5.4. Die Unterlagen für den Antrag
- Ausweis oder Reisepass
- Unterlagen zu Einkommen aus der bisherigen Arbeit
- Unterlagen zu weiteren Einkommen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld
- Unterlagen zur Miete
Weitere Artikel zum Thema im Internet:
→ Bürgergeld statt Hartz-4: Focus Praxistipps Beitrag vom 23.10.2024
→ Asylbewerber – Lindner will Grundsicherung senken: ZDF heute Beitrag vom 20.09.2024
→ Meldepflicht beim Bürgergeld: Die Bundesregierung Beitrag vom 09.10.2024
→ SPD will 1.000-Euro-Prämie für Langzeitarbeitslose stoppen: ZDF heute Beitrag vom 06.10.2024
→ Die Änderungen beim Bürgergeld: Die Bundesregierung Beitrag vom 02.10.2024
→ Bürgergeld kürzen? Nicht euer Ernst!: Mein Grundeinkommen
→ Den Bürgergeld-Regelsatz kann man nicht einfach kürzen: Evangelische Kirche Beitrag vom 11.08.2024
→ Der Bürgergeld-Rechner: Das-steht-dir-zu Beitrag vom 01.01.2024
→ BMI Online-Ausweisfunktion: BMI Bund
→ Personalausweis-Portal: Bundesministerium des Inneren
→ Der Online-Ausweis: Bundesministerium des Inneren
Author Profile
- Marion Klüter ist Multimedia-Fachfrau und Bloggerin. Sie unterhält zwei Blogs mit unterschiedlichen Schwerpunkten, da sich beide Themen nicht miteinander vereinen ließen, denn Wut und Kreativität passen schlecht zueinander. Seit einiger Zeit sind ihr Verlobter und sie stolze Besitzer eines Riesenschnauzers. Trotz vieler Rückschläge in ihrem Leben hat sie den Humor nicht verloren und lacht weiterhin gerne, auch über sich selbst.
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