Das Bürgergeld im Jahr 202511 Minuten

Das Bürgergeld im Jahr 202511 Minuten

Das Bürgergeld startet in das Jahr 2025. Welche Änderungen kommen? Gibt es eine Senkung des Bürgergeldes, wie mehrmals gefordert?

Das Bürgergeld im Jahr 2025

Gedacht war, dass das Bürgergeld für mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland sorgen sollte. Gerade Personen, die aus unterschiedlichen Gründen staatliche Hilfe brauchen, sollten damit unterstützt werden. Allerdings wird es für einen Großteil der Bevölkerung durch die massive Inflation immer schwerer, finanziell über die Runden zu kommen. Eine große Armut droht.

1. Gibt es eine Änderung der Regelsätze?

1.1. Die Regelsätze 2025

Wie kommt es zu der Nullrunde im Jahr 2025?

Der Fortschreibungsmechanismus für Bürgergeld und Sozialhilfe ergibt rechnerisch für Alleinstehende einen Betrag von 539 Euro, also weniger als der Betrag von 563 Euro, der seit 1. Januar 2024 gilt.

Dass die Leistung nicht sinkt, garantiert die sogenannte Besitzschutzregelung nach §28a Absatz 5 SGB XII. Das heißt: Der einmal gewährte Betrag muss in den Folgejahren mindestens beibehalten werden.

Alleinstehende im Bürgergeld-Bezug erhalten demnach auch 2025 Jahr weiterhin 563 Euro.
Quelle: Bundesregierung

Die Regelsätze werden nicht geändert, also weder erhöht noch gesenkt. Obwohl die Inflation rückläufig sei, darf der Regelsatz nicht niedriger ausfallen als die letzten Jahre.

Der Vorsitzende der FDPBundestagsfraktion, Christian Dürr, hatte eine Kürzung des Bürgergeldes schnellstmöglich verlangt. Dabei würde der Staat 850 Millionen einsparen. Aber dem widerspricht die gesetzliche Besitzschutzregelung.

Das Bürgergeld war 2024 um zwölf Prozent oder 61 Euro pro Monat erhöht worden. Der Grund war der Überfall Russlands auf die Ukraine. Der Regelsatz stieg auf 563 Euro monatlich plus Miete und Heizung.

2. Welche Änderungen gibt es 2025

2.1. Neue Ziele

Die Ziele sind: Anreize zur Jobaufnahme stärken, Mitwirkungspflichten erhöhen, Schwarzarbeit bekämpfen. So sollen mehr mehr Menschen in Arbeit gebracht werden.

Wichtige Maßnahmen im Einzelnen:

  • die Anschubfinanzierung soll als Prämie an diejenigen ausgezahlt werden, die mindestens ein Jahr arbeiten und davon mindestens sechs Monaten kein Bürgergeld beziehen
  • die Pendelzeit wird auf drei Stunden angehoben, bei einer geringeren Arbeitszeit soll eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar sein
  • Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate drohen denjenigen, der eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt
  • bei nicht eingehaltenen Terminen im Jobcenter werden die Leistungen künftig um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden
  • Schwarzarbeit wird stärker geahndet
  • Ein-Euro-Jobs sollen als Einstieg in das Arbeitsleben fördern

Weitere Änderungen für Geflüchtete:

  • Geflüchtete können ein Integrationspraktika machen
  • Arbeitgeber können bei Einstellung von Geflüchteten einen Entgeltzuschuss erhalten, wenn sie den Geflüchteten für einen Berufssprachkurs freistellen
  • die Karenzzeit für das Schonvermögen soll auf sechs Monate verkürzt werden
  • für ausländische Fachkräfte soll die Zeitarbeit ermöglicht werden

2.2. Neue Meldepflicht

Durch ein monatliches persönliches Gespräch soll die Chance erhöht werden, schneller in Arbeit zu kommen. Das Kabinett hat dazu eine entsprechende Neuregelung beschlossen.

2.3. Verschärfte Bedingungen

In Kraft treten

Änderungen bei der Zumutbarkeit eines Jobs, bei der Schonzeit für eigenes Vermögen und bei der Höhe der Leistungskürzungen sowie die neue Anschubfinanzierung sollen laut der Kabinettsvorlage am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Weitere Änderungen werden zum Teil erst später wirksam, weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) Zeit zur Umstellung ihrer IT-Systeme benötigt.
Quelle: ZDF

Leistungskürzungen: Bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung wird das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wer einen Termin im Jobcenter versäumt, bekommt einen Monat lang 30 Prozent weniger.

Arbeitsweg: Für einen Job gilt ein längerer Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt als zumutbar. Bei einer Beschäftigung unter sechs Stunden sind es zweieinhalb Stunden. Es soll Ausnahmen für Erziehende geben.

Schwarzarbeit: Bisher gab es eine Strafe wegen Sozialbetrug, jetzt drohen Leistungskürzungen.

2.4. Was wird stärker gefördert?

Prämie: Als bisheriger Langzeitarbeitsloser wird nach einem Jahr in Arbeit eine Prämie von 1.000 Euro gewährt. Dafür darf man die letzten sechs Monate kein Bürgergeld bezogen haben.

Integrationspraktikum: Vier bis zwölf Wochen darf ein Flüchtling ein Praktikum in einem Betrieb absolvieren, für das die Jobcenter die Kosten tragen.

Sprachförderung: Arbeitgeber können einen Lohnzuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.

Erprobung einer Beschäftigungsperspektive: Arbeitnehmer, die von einer Entlassung bedroht sind, können bei einem anderen Arbeitgeber bis zu vier Wochen zur Probe arbeiten. Der bisherige Arbeitgeber muss dies bei der Arbeitsagentur beantragen und den Lohn des Beschäftigten weiterzahlen.

 

 

3. Kann man mit dem Bürgergeld menschenwürdig leben?

Katze

Sozialverbände fordern eine dauerhafte Erhöhung der Regelsätze und eine  monatliche Soforthilfe von 100 Euro. Auch im Bereich Strom und Elektrogeräte werden Zuschüsse gefordert. Insbesondere der Bürgergeld-Verein für soziales Leben e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband setzen sich dafür ein, den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken.

Obwohl das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 auf 563 Euro erhöht wurde, äußert sich der Paritätische Wohlfahrtsverband enttäuscht. Diese Summe reiche lediglich, um die Inflation auszugleichen. Um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, müsste der Regelsatz auf mindestens 813 Euro angehoben werden. Außerdem sollten die Stromkosten übernommen werden.

3.1. Das Existenzminimum

Laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 02.06.1995 (Bundestagsdrucksache 13/1558 vom 31. Mai 1995 und Plenarprotokoll 13/42 vom 2. Juni 1995) wird von der Bundesregierung alle zwei Jahre ein Bericht über das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern vorgelegt. Aktuell ist der 14. Existenzminimumberichts für das Jahr 2024 erhältlich.

Den kompletten Bericht kann man auf der Seite des Finanzministeriums nachlesen.

3.2. Der Regelbedarf

Der Regelbedarf ist der als für die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums in Deutschland definierte notwendige Lebensunterhalt.

Katze

Anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird die Leistungshöhe der Hilfe zum Lebensunterhalt bestimmt. Die Berechnung der Regelbedarfe wird seit 2011 alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgeführt. Dies geschieht anhand von mehreren statistischen Sonderauswertungen der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) jeweils für verschiedene Haushaltstypen (z. B. Single-Haushalt, Paarhaushalt mit einem Kind zwischen 14 und 18 Jahren). Auf der Website des BMAS werden diese Sonderauswertungen veröffentlicht.

3.2.1. Die Höhe des Regelbedarfes

  • Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro
  • Volljährige Partner 561 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen 500 Euro
  • Jugendliche von 14-17 Jahre 522 Euro
  • Kinder von 6-13 Jahre 432 Euro
  • Kinder von 0-5 Jahre 396 Euro

Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.

3.2.2. Wie setzt sich der Regelbedarf zusammen

Auf Basis einer statistischen Erfassung, bei der die Einkommens- und Ausgabenverhältnisse von etwa 60.000 deutschen Haushalten untersucht werden, wird der Regelsatz bestimmt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich dabei an den Verhältnissen der unteren 20 Prozent. Nicht berücksichtigt werden dabei Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger.

  • Nahrung, Getränke, Genusswaren: 195,35 Euro (34,7 Prozent)
  • Freizeit, Unterhaltung und Kultur: 54,92 Euro (9,76 Prozent)
  • Verkehr: 50,49 Euro (8,97 Prozent)
  • Post und Telekommunikation: 50,33 Euro (8,94 Prozent)
  • Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 47,71 Euro (8,84 Prozent)
  • Bekleidung, Schuhe: 46,71 Euro (8,3 Prozent)
  • Andere Waren und Dienstleistungen: 44,93 Euro (7,98 Prozent)
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung: 34,28 Euro (6,09 Prozent)
  • Gesundheitspflege: 21,48 Euro (3,82 Prozent)
  • Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen: 14,70 Euro (2,61 Prozent)
  • Bildungswesen: 2,03 Euro (0,36 Prozent)

Stand 2024 (2025 findet keine Aktualisierung statt siehe „Nullrunde“)

Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarf wie Leistung für Bildung und Teilhabe von Schülern gehören nicht zum Regelbedarf.

3.2.3. Die Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern sollte 2025 in Deutschland eingeführt werden. Gedacht war damit ein Familienleistungsausgleich und verschiedene Einzelgesetze (Kindergeld , Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Leistungen nach dem SGB II) zusammenzufassen und die Beantragung zu vereinfachen.

Ob die nachfolgende Bundesregierung die Kindergrundsicherung auf ihre Agenda setzt, die Kindergrundsicherung also 2026, 2027 oder später kommen wird, ist nicht absehbar.

3.3. Tafeln gegen Armut

Die Tafeln in Deutschland setzen sich dafür ein, Armut zu lindern. Betroffene erhalten Lebensmittel, darunter viele frische Waren wie Obst, Gemüse, Brot und Milchprodukte. …Viele Tafeln organisieren zudem Projekte zur Ernährungs- oder kulturellen Bildung oder zur sozialen Teilhabe für Kinder und Erwachsene. Cafés, ein warmer Mittagstisch, Möbelhäuser und Kleiderbörsen ergänzen in vielen Städten das Angebot.Als Orte der Begegnung bieten Tafeln Menschen mit wenig Geld nicht nur praktische Hilfe, sondern auch die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen und ein Stück weit aus der Isolation herauszukommen.
Quelle: Tafel Deutschland

Die Tafeln, bei denen man gegen die Armut ankämpft, sind schon lange am Limit. Die Zahl der Menschen auch aus der Mittelschicht, die auf günstige Lebensmittel angewiesen sind, steige.

4. Verschärfte Bedingungen

Die Angebote zur Kooperation sollen gestärkt werden. Zukünftig sollen eher Bildungsabschlüsse nachgeholt werden, anstatt in Aushilfsjobs vermittelt zu werden. Bundesminister Hubertus Heil (SPD) sagte bei der Vorstellung des Entwurfs, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten.

  • Leistungskürzungen: Bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung wird das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt.
    Wer einen Termin im Jobcenter versäumt, bekommt einen Monat lang 30 Prozent weniger.
  • Arbeitsweg: Für einen Job gilt ein längerer Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt als zumutbar. Bei einer Beschäftigung unter sechs Stunden sind es zweieinhalb Stunden. Es soll Ausnahmen für Erziehende geben.
  • Schwarzarbeit: Bisher gab es eine Strafe wegen Sozialbetrug, jetzt drohen Leistungskürzungen.

4.1. Was wird stärker gefördert?

  • Prämie: Als bisheriger Langzeitarbeitsloser wird nach einem Jahr in Arbeit eine Prämie von 1.000 Euro gewährt. Dafür darf man die letzten sechs Monate kein Bürgergeld bezogen haben.
  • Integrationspraktikum: Vier bis zwölf Wochen darf ein Flüchtling ein Praktikum in einem Betrieb absolvieren, für das die Jobcenter die Kosten tragen.
  • Sprachförderung: Arbeitgeber können einen Lohnzuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.
  • Erprobung einer Beschäftigungsperspektive: Arbeitnehmer, die von einer Entlassung bedroht sind, können bei einem anderen Arbeitgeber bis zu vier Wochen zur Probe arbeiten. Der bisherige Arbeitgeber muss dies bei der Arbeitsagentur beantragen und den Lohn des Beschäftigten weiterzahlen.
  • Ein-Euro-Job als Einstieg in das Arbeitsleben.

4.2. Änderungen für Geflüchtete

  • Integrationspraktika: für Geflüchtete.
  • Entgeltzuschuss für Arbeitgeber: Bei Freistellung des Geflüchteten für einen Berufssprachkurs können Arbeitgeber einen Entgeltzuschuss erhalten.
  • Zeitarbeit für ausländische Fachkräfte.

4.3. Neue Meldepflicht

Durch ein monatliches persönliches Gespräch soll die Chance erhöht werden, schneller in Arbeit zu kommen. Das Kabinett hat dazu eine entsprechende Neuregelung beschlossen.

5. Wichtiger Punkt – die Sanktionen

Wie viel Prozent der Deutschen erhalten Bürgergeld?

Von den knapp 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehern im Juni 2024 sind fast 2,9 Millionen deutsche Staatsbürger, umgerechnet also etwas mehr als die Hälfte – 52,7 Prozent. Dabei ist ein Anstieg der Bürgergeld-Empfangenden von 0,7 Prozent zum Vorjahr zu beobachten.

Die restlichen 47,3 Prozent sind keine deutschen Staatsbürger.
Quelle: Südkurier

Ursprünglich war ein Verzicht auf frühe harte Sanktionen geplant. Sozusagen eine Vertrauenszeit, der Bürgergeldbezieher sollte nicht mit Leistungskürzungen in den ersten sechs Monaten nach Abschluss eines Kooperationsplans rechnen müssen. Nur Terminverstöße sollten sanktioniert werden.

5.1. Die Sanktionen bleiben möglich

Jetzt werden die Sanktionen doch ab dem ersten Tag möglich bleiben. Geplant sind Leistungskürzungen von zehn bis 30 Prozent.

Weitere Artikel zum Thema im Internet:
→ Im Kabinett – Nullrunde für Regelbedarf 2025: Bundesregierung

→ Bürgergeld-Sanktionen – Kürzungen: ZDF Beitrag vom 04.01.2025
→ Bürgergeld – Sparpläne im Bundeshaushalt unrealistisch: Institut der deutschen Wirtschaft Beitrag vom 02.01.2025
→ Im Kabinett – Nullrunde für Regelbedarf 2025: Bundesregierung
→ Bürgergeld-Sanktionen – Kürzungen: ZDF Beitrag vom 04.01.2025
→ Bürgergeld – Sparpläne im Bundeshaushalt unrealistisch: Institut der deutschen Wirtschaft Beitrag vom 02.01.2025
→ Bürgergeld kürzen? Nicht euer Ernst!: Mein Grundeinkommen

Author Profile

Marion Klüter
Marion Klüter ist Multimedia-Fachfrau und Bloggerin. Sie unterhält zwei Blogs mit unterschiedlichen Schwerpunkten, da sich beide Themen nicht miteinander vereinen ließen, denn Wut und Kreativität passen schlecht zueinander. Seit einiger Zeit sind ihr Verlobter und sie stolze Besitzer eines Riesenschnauzers. Trotz vieler Rückschläge in ihrem Leben hat sie den Humor nicht verloren und lacht weiterhin gerne, auch über sich selbst.

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