Strafzölle jetzt auch in Europa14 Minuten
Die Zollfreigrenze für Nicht-EU-Länder fällt komplett weg. Nun muss für jeden Artikel aus verschiedenen Warengruppen aus USA, Großbritannien und China Zoll bezahlt werden.
Zollbefreiung für Warensendungen unter 150 Euro entfällt
Damit schützen wir auch unseren Einzelhandel und damit Wirtschaft und Arbeitsplätze in Deutschland.
Oft geht es dabei um Ramschprodukte, die gesundheits- oder umweltschädlich sind.
Uns geht es um fairen Wettbewerb, aber auch um die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Was wir jetzt EU-weit durchgesetzt haben, trägt zum Schutz unserer Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger vor unlauteren Geschäften, Betrug und gefährlichen Waren bei.“
Quelle: Bundesfinanzministerium
Am 1. Juli 2026 ist die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze für Waren aus Nicht-EU-Ländern (z.B. China, United Kingdom, USA) entfallen. Stattdessen wird eine pauschale Einfuhrabgabe von 3 Euro erhoben. Für Waren mit höherem Wert gelten weiterhin die jeweiligen tariflichen Zollsätze.
1. Der chinesische Online-Handel
Im Vorjahr stieg die durchschnittliche Bestellhäufigkeit deutscher Haushalte bei Temu, Shein und AliExpress von 5,4 Bestellungen im Jahr 2024 auf 7,3 im Jahr 2025. Nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel erreichen asiatische Plattformen inzwischen 5,3 Prozent des deutschen Onlinehandels. Ihre Umsätze wachsen um mehr als 20 Prozent.
- 2024 erreichten rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den europäischen Markt.
- Etwa 91 Prozent davon kamen aus China.
- Das sind über zwölf Millionen Pakete – pro Tag.
2. Alle wesentlichen Änderungen im Überblick
- Wegfall der 150-Euro-Freigrenze: Für E-Commerce-Sendungen unter 150 Euro fällt seit dem 1. Juli 2026 ein vorläufiger Pauschal-Zoll von 3 Euro an. Dieser Betrag gilt pro Warenkategorie (Zolltarifnummer) in einem Paket, nicht nur pro Sendung. Danach sollen reguläre Zollsätze greifen – sobald die neue zentrale EU-Zolldatenplattform steht.
- Zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer: Auf den Gesamtwert (Warenwert plus Zollpauschale) werden weiterhin 19 % Einfuhrumsatzsteuer fällig.
- Servicegebühren der Paketdienste: Zu den staatlichen Abgaben erheben Zusteller wie DHL (pauschal 7,50 Euro) zusätzliche Auslagenpauschalen für die Verzollung.
- Bearbeitungsgebühr (Geplant): Ab November 2026 kommt voraussichtlich eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr der nationalen Zollbehörden hinzu, welche die Endpreise weiter in die Höhe treiben wird.
- Längere Lieferzeiten: Durch den enormen Kontrollaufwand für Millionen von Kleinpaketen müssen Verbraucher mit längeren Lieferzeiten rechnen.
Die pauschale Zollabgabe ist nicht mit einer möglichen zusätzlichen Bearbeitungsgebühr („Handling Fee“) zu verwechseln, die als weiterer Bestandteil der EU-Zollreform spätestens ab November 2026 vorgesehen ist.

2.1. Nichtkommerzielle Geschenksendungen
Nichtkommerzielle Geschenksendungen sind Pakete, die gelegentlich und unentgeltlich von einer Privatperson im Ausland an eine andere Privatperson in der EU verschickt werden. Mit einem Warenwert von bis zu 45 Euro sind sie zollfrei. Voraussetzung ist, dass das Paket eindeutig als Geschenksendung gekennzeichnet ist.
2.1.1. Voraussetzungen
- Privat an Privat: Es darf kein kommerzieller Hintergrund bestehen (also kein Kauf über Onlineshops, keine gewerblichen Absender).
- Freigrenze: Der tatsächliche Sachwert der Waren darf 45 Euro nicht überschreiten.
- Gelegentlich: Der Empfang darf nur unregelmäßig und ausnahmsweise erfolgen.
- Keine Gegenleistung: Der Empfänger darf den Absender nicht im Vorfeld oder im Nachhinein bezahlen.
2.1.2. Wichtige Besonderheiten und Abgaben
- Überschreitung der Wertgrenze: Beträgt der Wert des Geschenks zwischen 45 Euro und 700 Euro, wird eine pauschalierte Abgabe von 17,5 Prozent erhoben. Ab einem Wert von über 700 Euro greifen die regulären Zollsätze des Zolltarifs.
- Zollinhaltserklärung: Um Verzögerungen oder Beschlagnahmungen zu vermeiden, muss das Paket außen mit einer korrekten Zollinhaltserklärung oder CN23) versehen sein, auf der der Inhalt genau deklariert und als Geschenk („Gift“) markiert ist. Der tatsächliche Wert der Waren muss realistisch angegeben werden (der Wert „0“ wird vom Zoll nicht akzeptiert).
- Verbotene Waren: Geschenke dürfen keine verbotenen Gegenstände (z.B. Plagiate, Waffen) enthalten. Für Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und bestimmte Parfüms gelten selbst bei kleinen Warenwerten spezielle Höchstmengen, bei deren Überschreitung Steuern anfallen.
2.1.3. Weiterführende Links zum Thema
- Detaillierte Vorgaben und Voraussetzungen finden Sie auf der offiziellen Seite von Zoll online zu Geschenksendungen.
- Nutzen Sie zur Berechnung voraussichtlicher Gebühren den Abgabenrechner für Postverkehr des Bundesfinanzministeriums.
Weitere Informationen zum Thema im Internet:

→ Bundesfinanzministerium
,regionOfInterest=(3000,1687.5)&hash=8ee8f6c86fd3f1fb50949de155f34fe7029b05e372ec45b436ee8b03e88080da)
→ Focus.de
3. So setzt sich der Endpreis zusammen
Der Endpreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben dem Warenpreis fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, die der deutschen Mehrwertsteuer von sieben beziehungsweise 19 Prozent entspricht. Über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS), an dem die meisten großen Plattformen teilnehmen, ist sie häufig bereits im Kaufpreis enthalten.
3.1. Grundsätzlich sind drei Szenarien möglich
- Alle Kosten sind bereits im Kaufpreis enthalten: Das dürfte bei großen Plattformen häufig der Fall sein. Zusätzliche Gebühren fallen dann nicht an.
- Die Einfuhrumsatzsteuer ist im Kaufpreis enthalten: Zoll und Servicegebühr für die Abwicklung werden jedoch nachträglich berechnet.
- Weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll sind im Kaufpreis enthalten: In diesem Fall müssen beide Posten sowie eine zusätzliche Servicegebühr bei der Zustellung bezahlt werden.
Weitere Informationen zum Thema im Internet:
→ ZDF heute

→ Schieb.de
4. Der legale Weg zur Umgehung der Zollsteuer
4.1. Auf EU-Lager achten
Es gibt einen legalen Weg, die Zollpauschale komplett zu umgehen, indem man bei Bestellungen darauf achtet, dass die Artikel von einem Lager innerhalb der EU geliefert werden.
Temu oder Shein haben in den letzten Monaten große Lager in Polen, Deutschland oder den Niederlanden errichtet. Dadurch wird die gesamte Sammellieferung beim Import zu deutlich günstigeren Konditionen als beim Einzelversand verzollt. Die Bestellung ist dann eine normale innereuropäische Sendung.
So kann man es erkennen:
- Bei Temu steht der Versandort meist direkt auf der Produktseite, in den Lieferinformationen unter dem Preis oder spätestens im Warenkorb. Achte auf Formulierungen wie „Versand aus Deutschland“, „lokales Lager“ oder „Versand aus der EU“.
- Bei Shein ist es noch einfacher: Artikel aus europäischen Lagern sind auf der Produktseite und vor dem Kauf mit „EU-Lager“ gekennzeichnet.
Die Lieferung kommt oft in zwei bis vier Tagen statt in zwei Wochen.
4.2. Wer kassiert die Gebühr?
Die großen Plattformen wickeln die Abgaben über das sogenannte Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) ab. Temu und Shein ziehen Steuern und Gebühren direkt im Bestellprozess ein.
4.3. Was nicht mehr funktioniert
Das Aufteilen einer Bestellung auf mehrere Pakete, um unter Wertgrenzen zu bleiben, ist keine Option mehr, da die Freigrenze nicht mehr existiert.
Und auch der große Sammel-Warenkorb als Sparstrategie schützt nicht vor der Gebühr, im Gegenteil – je bunter der Mix, desto mehr Tarifkategorien, desto teurer.
Und das ist erst der Anfang. Ab November 2026 plant die EU eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen, ab 2028 sollen reguläre Zollsätze für jedes Paket gelten – vom ersten Euro an. Die Ära der zollfreien China-Schnäppchen läuft aus.

5. Die Reaktionen
Der Nicht-EU-Zoll lässt die Luftfracht aus China einbrechen. Doch die großen Plattformen bauen bereits die Lieferketten um und passen ihre Strategien an.
Nach Daten des niederländischen Luftfrachtanalysten Rotate sank die direkte Frachtkapazität zwischen China, Hongkong und Europa nun unmittelbar nach dem Start des „Temu-Zolls“ deutlich, berichtet die der ungarische Wirtschaftszeitung „Világgazdaság“.
Besonders betroffen waren Flughäfen, über die viele Pakete aus China nach Europa kommen. Airlines strichen dort kurzfristig Flüge oder verlegten sie auf andere Strecken – ein Zeichen dafür, dass sie schnell auf den Zoll reagieren, nicht aber dafür, dass weniger bestellt wird.
- Frachtkapazität aus China und Hongkong sank um 19 Prozent.
- Zwischen dem 2. und 8. Juli lag die Kapazität auf Asien-Europa-Routen acht Prozent niedriger.
- Hongkong verlor 47 Prozent, Budapest rund 45 Prozent seiner relevanten Frachtkapazität.

6. Die Freiheit, zu kaufen wo ich will
Ich bezeichne mich als langjährigen Kunde dieser Plattformen. Viele Artikel, die ich von dort beziehe, finde ich in Deutschland inzwischen nicht mehr, weder im deutschen Onlinehandel noch in den Geschäften. Mir geht es nicht um „Billigartikel“, und ich erwäge ganz genau, was ich dort kaufe.
Aber nicht nur die Plattformen haben jetzt Probleme wegen den Zollgebühren, sondern auch kleinere Händler aus Nicht-EU-Staaten, die bisher bei ebay verkauften.
Hier ist eine kleine Auswahl meiner meistgekauften Waren, weder Ramsch noch Billigware.
6.1. Exklusive Puppenhausmöbel aus United Kingdom
Da ich fasziniert von historischen Puppenhäusern bin, stieß ich nach langer Suche nach hochwertigen Möbeln auf spezialisierte Händler aus England. Dort finde ich Möbel, die es hier einfach nicht gibt. Der deutsche Markt hat sich hauptsächlich auf Kinder konzentriert.
Die Möbel sind handgearbeitet und hochwertige Nachbauten von historischen Möbeln und Häusern, die dementsprechend teuer sind. Schon der Brexit führte zu Problemen.




Fotos: Melody Jane Dolls Houses/ebay
Vor ein paar Tagen habe ich sogar bei ebay einen deutschen Anbieter (s.u.) mit herrlichen handgearbeiteten Unikaten gefunden.
6.2. Vielfältige Gießformen aus China
Früher gab es ein Karstadt-Warenhaus mit einer extra Abteilung für Hobby. Seit meiner Kindheit arbeite ich mit Gips und Keramik. Leider gibt es inzwischen fast keine Formen mehr zu kaufen, und die Hobbyabteilungen gibt es gar nicht mehr.
Durch die chinesischen Onlinehändler kann ich endlich wieder mein Hobby ausüben, denn dort finde ich Gießformen in reichlicher Auswahl.



Fotos: Verschiedene Temu-Händler
6.3. Handgearbeiteter Silber-Schmuck aus Indien
6.4. Wertvolle Anime-Figuren aus Japan
7. Meine eigenen Erfahrungen
Ich empfinde das Ganze als Strafzölle. Und das unterscheidet uns nicht von den USA, die auch mit der Begründung, ihre Wirtschaft zu schützen, Steuern auf Importe verhängen. Ich möchte mir nicht verbieten lassen, selber zu entscheiden, wo ich meine Waren kaufen möchte. So verliert der Weltmarkt wieder seine Freiheit.
Und ich bin keine Freundin vom Zoll. Dort habe ich bisher schon ungute Erfahrungen gesammelt. Die Beamten sind oft überheblich und arrogant. Widerworte werden abgeschmettert oder ignoriert. Wenn der Beamte etwas entscheidet, muss man sich damit abfinden und um Verzeihung bitten, dass man an ihm gezweifelt hat. Erklärungen gibt es nicht, nur Willkür.
7.1. Zoll auf Knöpfe
Wieder einmal wurde ich zum Zollamt zitiert, weil zwei meiner Sendungen dort lagen. Ich wusste, dass das eine Paket Knöpfe beinhaltete und wunderte mich, dass ich deswegen zum Zoll kommen musste. Für das andere Paket hatte ich keine Erklärung, da ich weiter nichts bestellt hatte.
Als ich ankam, sollte ich ein kleines Päckchen öffnen. Dort drinnen war eine Smart-Uhr. Aber ich hatte gar keine bestellt. Der unwirsche Beamte forderte mich auf, die Ware zu erklären, weil sie anscheinend ein Replikat war. Da fiel mein Blick auf das Versandetikett. Ein fremder Name stand darauf.
Als ich ihn darauf hinwies, nahm er das Paket und trug es ohne einen Kommentar weg. Dann gab er mir mein Päckchen mit Knöpfen.
Auf meine Frage, ob ich jetzt jedes Mal hierher kommen müsse, wenn ich Knöpfe kaufe, schüttelte er den Kopf. Eine Entschuldigung, extra den langen Weg wegen eines Paketes, das gar nicht für mich war, angetreten zu haben, bekam ich nicht. Übrigens, 45 Minuten Fahrzeit mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben mit Umsteigen 000000und einem längeren Fußweg durch glühende Hitze.
7.2. Über der Einfuhrgrenze
Ich hatte mir mehrere Puppenhäuser zum Basteln bestellt. Obwohl ich sie an verschiedenen Tagen gekauft hatte, schickte der Händler sie alle zusammen. Dadurch lag ich knapp über dem Freibetrag von 150 Euro. Ich rechnete damit, dass ich diese Summe (5 Euro) verzollen müsste.
Aber der Beamte erklärte mir, ich müsse alles verzollen, also die vollen 155 Euro. Auf die Frage, dass ich dann gar keinen Freibetrag habe, reagierte er nicht. Ist halt so.
7.3. Was ist das?
Und wieder einmal wurde ich zum Zoll zitiert. Dieses Mal ging es um ein Diorama von russischen Überraschungseierfiguren. Der Beamte wollte wissen, was das Ganze war. Ich lag weder über der Freigrenze noch handelte es sich um ein verbotenes Produkt.
Ich bin froh, wenn ich mit Zollbeamten nichts zu tun habe. Und ich möchte privat auch keinen kennenlernen.
Weitere Informationen im Internet:

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→ Melody Jane Dolls Houses
Author Profile
- Marion Klüter ist Multimedia-Fachfrau und Bloggerin. Sie unterhält zwei Blogs mit unterschiedlichen Schwerpunkten, da sich beide Themen nicht miteinander vereinen ließen, denn Wut und Kreativität passen schlecht zueinander. Seit einiger Zeit sind ihr Verlobter und sie stolze Besitzer eines Riesenschnauzers. Trotz vieler Rückschläge in ihrem Leben hat sie den Humor nicht verloren und lacht weiterhin gerne, auch über sich selbst.
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