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Der Beitrag Das Bürgergeld im Jahr 2025 erschien zuerst auf Marion Klüter.
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Gedacht war, dass das Bürgergeld für mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland sorgen sollte. Gerade Personen, die aus unterschiedlichen Gründen staatliche Hilfe brauchen, sollten damit unterstützt werden. Allerdings wird es für einen Großteil der Bevölkerung durch die massive Inflation immer schwerer, finanziell über die Runden zu kommen. Eine große Armut droht.
Der Fortschreibungsmechanismus für Bürgergeld und Sozialhilfe ergibt rechnerisch für Alleinstehende einen Betrag von 539 Euro, also weniger als der Betrag von 563 Euro, der seit 1. Januar 2024 gilt.
Dass die Leistung nicht sinkt, garantiert die sogenannte Besitzschutzregelung nach §28a Absatz 5 SGB XII. Das heißt: Der einmal gewährte Betrag muss in den Folgejahren mindestens beibehalten werden.
Alleinstehende im Bürgergeld-Bezug erhalten demnach auch 2025 Jahr weiterhin 563 Euro.
Quelle: Bundesregierung
Die Regelsätze werden nicht geändert, also weder erhöht noch gesenkt. Obwohl die Inflation rückläufig sei, darf der Regelsatz nicht niedriger ausfallen als die letzten Jahre.
Der Vorsitzende der FDP–Bundestagsfraktion, Christian Dürr, hatte eine Kürzung des Bürgergeldes schnellstmöglich verlangt. Dabei würde der Staat 850 Millionen einsparen. Aber dem widerspricht die gesetzliche Besitzschutzregelung.
Das Bürgergeld war 2024 um zwölf Prozent oder 61 Euro pro Monat erhöht worden. Der Grund war der Überfall Russlands auf die Ukraine. Der Regelsatz stieg auf 563 Euro monatlich plus Miete und Heizung.
Die Ziele sind: Anreize zur Jobaufnahme stärken, Mitwirkungspflichten erhöhen, Schwarzarbeit bekämpfen. So sollen mehr mehr Menschen in Arbeit gebracht werden.
Wichtige Maßnahmen im Einzelnen:
Weitere Änderungen für Geflüchtete:
Durch ein monatliches persönliches Gespräch soll die Chance erhöht werden, schneller in Arbeit zu kommen. Das Kabinett hat dazu eine entsprechende Neuregelung beschlossen.
Weitere Beiträge zum Thema:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/nullrunde-buergergeld-2309118 https://marionklueter.de/das-buergergeld-loest-hartz-4-abÄnderungen bei der Zumutbarkeit eines Jobs, bei der Schonzeit für eigenes Vermögen und bei der Höhe der Leistungskürzungen sowie die neue Anschubfinanzierung sollen laut der Kabinettsvorlage am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Weitere Änderungen werden zum Teil erst später wirksam, weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) Zeit zur Umstellung ihrer IT-Systeme benötigt.
Quelle: ZDF
Leistungskürzungen: Bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung wird das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wer einen Termin im Jobcenter versäumt, bekommt einen Monat lang 30 Prozent weniger.
Arbeitsweg: Für einen Job gilt ein längerer Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt als zumutbar. Bei einer Beschäftigung unter sechs Stunden sind es zweieinhalb Stunden. Es soll Ausnahmen für Erziehende geben.
Schwarzarbeit: Bisher gab es eine Strafe wegen Sozialbetrug, jetzt drohen Leistungskürzungen.
Prämie: Als bisheriger Langzeitarbeitsloser wird nach einem Jahr in Arbeit eine Prämie von 1.000 Euro gewährt. Dafür darf man die letzten sechs Monate kein Bürgergeld bezogen haben.
Integrationspraktikum: Vier bis zwölf Wochen darf ein Flüchtling ein Praktikum in einem Betrieb absolvieren, für das die Jobcenter die Kosten tragen.
Sprachförderung: Arbeitgeber können einen Lohnzuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.
Erprobung einer Beschäftigungsperspektive: Arbeitnehmer, die von einer Entlassung bedroht sind, können bei einem anderen Arbeitgeber bis zu vier Wochen zur Probe arbeiten. Der bisherige Arbeitgeber muss dies bei der Arbeitsagentur beantragen und den Lohn des Beschäftigten weiterzahlen.
Weitere Beiträge:
https://marionklueter.de/die-verlorene-generation https://marionklueter.de/endlich-wieder-arbeiten-und-das-als-erwerbsminderungsrentner https://marionklueter.de/mein-experiment-die-ersten-vorstellungsgespraeche
Sozialverbände fordern eine dauerhafte Erhöhung der Regelsätze und eine monatliche Soforthilfe von 100 Euro. Auch im Bereich Strom und Elektrogeräte werden Zuschüsse gefordert. Insbesondere der Bürgergeld-Verein für soziales Leben e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband setzen sich dafür ein, den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken.
Obwohl das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 auf 563 Euro erhöht wurde, äußert sich der Paritätische Wohlfahrtsverband enttäuscht. Diese Summe reiche lediglich, um die Inflation auszugleichen. Um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, müsste der Regelsatz auf mindestens 813 Euro angehoben werden. Außerdem sollten die Stromkosten übernommen werden.
Laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 02.06.1995 (Bundestagsdrucksache 13/1558 vom 31. Mai 1995 und Plenarprotokoll 13/42 vom 2. Juni 1995) wird von der Bundesregierung alle zwei Jahre ein Bericht über das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern vorgelegt. Aktuell ist der 14. Existenzminimumberichts für das Jahr 2024 erhältlich.
Den kompletten Bericht kann man auf der Seite des Finanzministeriums nachlesen.
Der Regelbedarf ist der als für die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums in Deutschland definierte notwendige Lebensunterhalt.

Anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird die Leistungshöhe der Hilfe zum Lebensunterhalt bestimmt. Die Berechnung der Regelbedarfe wird seit 2011 alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgeführt. Dies geschieht anhand von mehreren statistischen Sonderauswertungen der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) jeweils für verschiedene Haushaltstypen (z. B. Single-Haushalt, Paarhaushalt mit einem Kind zwischen 14 und 18 Jahren). Auf der Website des BMAS werden diese Sonderauswertungen veröffentlicht.
Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Auf Basis einer statistischen Erfassung, bei der die Einkommens- und Ausgabenverhältnisse von etwa 60.000 deutschen Haushalten untersucht werden, wird der Regelsatz bestimmt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich dabei an den Verhältnissen der unteren 20 Prozent. Nicht berücksichtigt werden dabei Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger.
Stand 2024 (2025 findet keine Aktualisierung statt siehe „Nullrunde“)
Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarf wie Leistung für Bildung und Teilhabe von Schülern gehören nicht zum Regelbedarf.
Die Kindergrundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern sollte 2025 in Deutschland eingeführt werden. Gedacht war damit ein Familienleistungsausgleich und verschiedene Einzelgesetze (Kindergeld , Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Leistungen nach dem SGB II) zusammenzufassen und die Beantragung zu vereinfachen.
Ob die nachfolgende Bundesregierung die Kindergrundsicherung auf ihre Agenda setzt, die Kindergrundsicherung also 2026, 2027 oder später kommen wird, ist nicht absehbar.
Die Tafeln, bei denen man gegen die Armut ankämpft, sind schon lange am Limit. Die Zahl der Menschen auch aus der Mittelschicht, die auf günstige Lebensmittel angewiesen sind, steige.
Die Angebote zur Kooperation sollen gestärkt werden. Zukünftig sollen eher Bildungsabschlüsse nachgeholt werden, anstatt in Aushilfsjobs vermittelt zu werden. Bundesminister Hubertus Heil (SPD) sagte bei der Vorstellung des Entwurfs, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten.
Weitere Informationen im Internet:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/nullrunde-buergergeld-2309118 https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/buergergeld-sanktionen-kuerzungen-kabinett-100.htmlVon den knapp 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehern im Juni 2024 sind fast 2,9 Millionen deutsche Staatsbürger, umgerechnet also etwas mehr als die Hälfte – 52,7 Prozent. Dabei ist ein Anstieg der Bürgergeld-Empfangenden von 0,7 Prozent zum Vorjahr zu beobachten.
Die restlichen 47,3 Prozent sind keine deutschen Staatsbürger.
Quelle: Südkurier
Ursprünglich war ein Verzicht auf frühe harte Sanktionen geplant. Sozusagen eine Vertrauenszeit, der Bürgergeldbezieher sollte nicht mit Leistungskürzungen in den ersten sechs Monaten nach Abschluss eines Kooperationsplans rechnen müssen. Nur Terminverstöße sollten sanktioniert werden.
Jetzt werden die Sanktionen doch ab dem ersten Tag möglich bleiben. Geplant sind Leistungskürzungen von zehn bis 30 Prozent.
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