Lebenshilfe Teil 2: Die Änderungen beim Bürgergeld4 Minuten Lesezeit

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Die ersten Monate mit dem neuen Bürgergeld sind fast vorüber. Wurden die Erwartungen erfüllt? Und welche Änderungen gibt es?

Das Bürgergeld ist da – und schon kommen die ersten Änderungen

Am 1. Januar 2023 wurde das in SGB II § 65 Abs. 9  genannte Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) in Bürgergeld umbenannt. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. Die zweite Hälfte der Neuerungen tritt mit Juli 2023 in Kraft. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird dann zu einem Kooperationsplan.

Laut der Bundesagentur für Arbeit leben derzeit knapp 3,7 Millionen Menschen von Hartz-4, beziehungsweise nun von dem Bürgergeld.

1. Wichtiger Punkt – die Sanktionen

FuchsUrsprünglich war ein Verzicht auf frühe harte Sanktionen geplant. Sozusagen eine Vertrauenszeit, der Bürgergeldbezieher sollte nicht mit Leistungskürzungen in den ersten sechs Monaten nach Abschluss eines Kooperationsplans rechnen müssen.

Nur Terminverstöße sollten sanktioniert werden.

1.1. Die Sanktionen bleiben möglich

Jetzt werden die Sanktionen doch ab dem ersten Tag möglich bleiben. Geplant sind Leistungskürzungen von zehn bis 30 Prozent.

Die Angebote zur Kooperation sollen gestärkt werden. Zukünftig sollen eher Bildungsabschlüsse nachgeholt werden, anstatt in Aushilfsjobs vermittelt zu werden. Bundesminister Hubertus Heil (SPD) sagte bei der Vorstellung des Entwurfs, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten.

2. Das Schonvermögen

2.1. Das Schonvermögen ändert sich

Ursprünglich war ein Schonvermögen von 60.000 Euro geplant. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sollten es 30.000 Euro sein.

Nun beträgt beim Bürgergeld das Schonvermögen 40.000 Euro für den Antragsteller und 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr sind es 15.000 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Im Falle, dass ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr Vermögen hat und das andere weniger, werden die Anteile aufgeteilt.

Nicht angerechnet werden selbst genutzte Eigenheime oder Eigentumswohnungen. Angemessen ist eine Eigentumswohnung bis zu 130m² oder ein Eigenheim bis zu 140m².

2.2. Die Karenzzeit

Die sogenannte Karenzzeit beim Schonvermögen wie auch der Prüfung der Angemessenheit der Wohnung soll nun nur noch zwölf statt 24 Monate betragen.

3. Die Bagatellgrenze

3.1. Die Bagatellgrenze wird endlich eingeführt

Bei Hartz-4 kam es auf den Cent an. Im Falle einer Überzahlung ging das Jobcenter rigoros vor, egal um welche Summe es sich handelte. Das soll jetzt vorbei sein.

Fuchs2019 machte der Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker (CDU) bekannt, dass 60 Millionen Euro ausgegeben werden, um 18 Millionen Euro zurück zu bekommen. 2020 wurden diese Zahlen per Hochrechnung bestätigt.

Matthias Schäffer von der Bundesagentur für Arbeit schätzte, dass bei einer Bagatellrenze von 25 Euro sich je Fall 60 bis 70 Euro einsparen ließen. Das nahm die FDP zur Grundlage, um eine Bagatellgrenze einzuführen.

Nun greift mit dem Bürgergeld die Bagatellgrenze von 50 Euro. Bei Rückforderungen unter 50 Euro für die Bedarfsgemeinschaft entfällt die Rückzahlung. Auch eine Aufsummierung von mehreren Beträgen findet nicht statt.

Der Gesetzgeber rechnet mit 1,1 Millionen Fällen jährlich. Durch Verzicht auf das Geld, verlieren Bund und Länder etwa 15 Millionen Euro pro Jahr, aber gespart werden 23 Millionen Euro. Dabei wird von 34 Minuten Arbeitszeit je Fall und einem Stundensatz von 36,80 Euro ausgegangen.

4. Die Zuverdienst-Möglichkeiten

Die Freibeträge werden bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro von 20 auf 30 Prozent angehoben. Für Menschen unter 25 gilt zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn drei Monate lang jeweils ein Freibetrag von 520 Euro.

5. Der Online-Antrag

5.1. Die Registrierung

Der Online-Antrag wurde bundesweit bereits in 16 Jobcentern getestet. Dafür muss man ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit anlegen. Hierfür benötigt man einen Personalausweis mit Online-Funktion. Die andere Möglichkeit besteht direkt vor Ort im Jobcenter.

5.2. Der Personalausweis mit Online-Funktion

Der neue Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch kann er auch online verwendet werden. Mit dem Online-Ausweis werden Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten sicher im Internet erledigt. Die Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt geschützt.

Die Vorteile:

  • Welche Behörde oder welches Unternehmen erhält die Daten und hat die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten. Welche Daten aus dem Online-Ausweis werden übermittelt.
  • Die Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn die selbstgewählte PIN eingeben wird.
  • Die Ausweisdaten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.

5.3. Unterlagen für den Antrag

Nach der Registrierung werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Ausweis oder Reisepass
  • Unterlagen zu Einkommen aus der bisherigen Arbeit
  • Unterlagen zu weiteren Einkommen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld
  • Unterlagen zur Miete

Warten wir auf die nächsten Änderungen. Bis zum Juli 2023 ist es noch eine Weile hin, und dann folgt Teil 2 der Neuerungen des Bürgergeldes.

Weitere Artikel zum Thema:
Lebenshilfe Teil 1: Das neue Bürgergeld:

Weitere Artikel zum Thema im Internet:
→ Bürgergeld-Gesetz: Wikipedia
→ Neue Sprache, alte Schikane: NDR aktuell

→ Bürgergeld statt Hartz-4: Focus Praxistipps
→ Bürgergeld-Rente-Grundsicherung: Merkur.de

→ Mit Bürgergeld kommt die Bagatellgrenze für Rückforderungen: Hartz-IV.org
→ 1 Euro Hartz IV Rückforderungen kosten 3 Euro: Hartz-IV.org
→ Deutscher Bundestag – Ja zu einer Bagatellgrenze: Der Bundestag

→ Eingliederungsvereinbarung: Wikipedia
→ Kooperationsplan: Die Bundesregierung
→ Sanktionen – Bürgergeld-Hartz-4-Grundsicherung: Deutschlandfunk
→ Online-Antrag für das Bürgergeld: Bundesagentur für Arbeit

Thema Personalausweis:
→ BMI Online-Ausweisfunktion: BMI Bund
→ Personalausweis-Portal: Bundesministerium des Inneren
→ Der Online-Ausweis: Bundesministerium des Inneren

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Autor Profil

Marion Klüter
Marion Klüter
Marion Klüter ist Multimedia-Fachfrau und Bloggerin. Sie besitzt zwei Blogs mit unterschiedlichen Schwerpunkten, da sich beide Themen nicht miteinander vereinen ließen, denn Wut und Kreativität passen schlecht zueinander. Trotz vieler Rückschläge in ihrem Leben hat sie den Humor nicht verloren und lacht weiterhin gerne, auch über sich selbst.

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